Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Was Unternehmen wissen müssen Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet viele Unternehmen, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Hier erfahren Sie, für wen das Gesetz gilt, welche Anforderungen umzusetzen sind und wie Barrierefreiheit mit SEO und der Auffindbarkeit durch Künstliche Intelligenz (KI) zusammenhängt. Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz? Anwendungsbereich: Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher (B2C) anbieten. Dazu zählen insbesondere Online-Shops, Banken, Versicherungen, Dienstleister im Bereich Telekommunikation, Personenbeförderung und Finanzen sowie alle Anbieter von elektronischen Dienstleistungen über das Internet.Ausnahmen: Reine B2B-Angebote (Geschäfte zwischen Unternehmen) und private Webseiten…
