Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Was Unternehmen wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet viele Unternehmen, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Hier erfahren Sie, für wen das Gesetz gilt, welche Anforderungen umzusetzen sind und wie Barrierefreiheit mit SEO und der Auffindbarkeit durch Künstliche Intelligenz (KI) zusammenhängt.

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

  • Anwendungsbereich: Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher (B2C) anbieten. Dazu zählen insbesondere Online-Shops, Banken, Versicherungen, Dienstleister im Bereich Telekommunikation, Personenbeförderung und Finanzen sowie alle Anbieter von elektronischen Dienstleistungen über das Internet.

  • Ausnahmen: Reine B2B-Angebote (Geschäfte zwischen Unternehmen) und private Webseiten (C2C) sind ausgenommen. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind teilweise von den Anforderungen befreit, sofern sie bestimmte Dienstleistungen anbieten.

  • Betroffene Inhalte: Websites, auf denen elektronische Dienstleistungen angeboten werden – etwa Online-Shops, Buchungsformulare, Kontaktformulare oder Terminbuchungen – müssen barrierefrei sein.

Welche Anforderungen müssen Websites erfüllen?

Die Anforderungen an barrierefreie Websites orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549 und den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA. Folgende Prinzipien und Maßnahmen sind zentral:

Wahrnehmbarkeit: 

Inhalte müssen für alle Nutzer zugänglich sein. Dazu gehören:

  • Gut lesbare Schriftgrößen und ausreichende Kontraste
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • Untertitel oder Transkriptionen für Videos und Audio.

Bedienbarkeit: 

Alle Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein:

  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit
  • Sichtbare Fokus-Indikatoren für interaktive Elemente
  • Skip-Links, um Menüs überspringen zu können.

Verständlichkeit: 

Inhalte und Navigation müssen klar strukturiert und nachvollziehbar sein:

  • Klare Überschriftenstruktur (H1, H2, H3 etc.)
  • Einfache und verständliche Sprache
  • Barrierefreie Formulare mit erklärenden Labels und Fehlermeldungen.

Robustheit:

Die Website muss mit verschiedenen Geräten und Assistenztechnologien (z. B. Screenreader, Vergrößerungssoftware) kompatibel sein und auch zukünftigen technischen Entwicklungen standhalten.

Beispiel: Ein Onlineshop muss so gestaltet sein, dass blinde Nutzer Produkte per Screenreader suchen und bestellen können. Bilder benötigen Alternativtexte, Formulare müssen per Tastatur bedienbar sein, und die Navigation muss logisch aufgebaut sein

Barrierefreiheit und SEO: Synergien und Vorteile

Vorteile der Barrierefreiheit für SEO
Maßnahme SEO-Vorteil
Strukturierte Inhalte Bessere Verständlichkeit für Suchmaschinen und Nutzer durch klare Überschriften, Listen und Seitenstruktur.
Alternativtexte Verbesserte Zugänglichkeit für Screenreader und zusätzliche Informationen für die Bildersuche von Google.
Klare Navigation Erleichterte Orientierung für Nutzer und Suchmaschinen durch saubere HTML-Struktur und semantische Elemente.
Barrierefreie Formulare Höhere Usability und bessere Erfassung durch Suchmaschinen dank beschrifteter Felder und Fehlerhinweise.
Mobile Optimierung Bessere Rankings, da barrierefreie Seiten meist auch mobilfreundlich sind.

Fazit: Google bewertet benutzerfreundliche, barrierefreie Seiten besser, was zu mehr Sichtbarkeit, höherem organischen Traffic und besseren Konversionsraten führt.

Barrierefreiheit, GEO und KI: Besser auffindbar für Mensch und Maschine

GEO (Geotargeting): 

Barrierefreie Websites sind meist technisch sauberer aufgebaut, was die lokale Auffindbarkeit (z. B. bei Google Maps oder lokalen Suchanfragen) unterstützt. Eine klare Struktur und verständliche Inhalte helfen Suchmaschinen, lokale Relevanz besser zu erkennen.

KI und Barrierefreiheit:

Künstliche Intelligenz (z. B. Google Search, Chatbots, Sprachassistenten) profitiert von barrierefreien Websites, da strukturierte und semantisch korrekte Inhalte leichter analysiert und verarbeitet werden können. Das verbessert die Auffindbarkeit und die Nutzbarkeit durch KI-basierte Systeme.

Was sind die wichtigsten Schritte, um meine Webseite barrierefrei umzusetzen?

1. Sensibilisierung & Zieldefinition

Mach dich mit den gesetzlichen Anforderungen (wie BFSG, WCAG 2.1, EN 301 549) vertraut und entscheide, welches Barrierefreiheitsniveau deine Seite erreichen soll.

2. Analyse des Ist-Zustands

Führe eine Barrierefreiheitsprüfung deiner Website durch – teste manuell (zum Beispiel mit Tastaturnavigation oder Screenreader) und nutze automatisierte Tools wie WAVE oder axe DevTools15

3. Planung & Konzeption

Beziehe Barrierefreiheit schon bei Design und technischer Planung ein: Sorge für eine klare Navigation, verständliche Sprache, ein responsives Design und wähle ein barrierefreies CMS

4. Technische Umsetzung

  • Nutze sauberes, semantisches HTML und korrekte ARIA-Rollen
  • Vergib Alternativtexte für Bilder
  • Verwende eine klare Überschriftenstruktur und Listen
  • Achte auf ausreichende Kontraste und gut lesbare Schriftgrößen
  • Stelle sicher, dass alle Funktionen per Tastatur bedienbar sind
  • Gestalte Formulare barrierefrei mit aussagekräftigen Labels und Fehlermeldungen

5. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen

Stelle eine leicht auffindbare Erklärung zur Barrierefreiheit bereit, die du jährlich aktualisierst. Sei transparent, welche Bereiche (noch) nicht barrierefrei sind

6. Test & Evaluation

Teste deine Website mit unterstützenden Technologien und binde idealerweise Menschen mit Behinderungen in den Testprozess ein

7. Laufende Pflege & Monitoring

Halte deine Inhalte aktuell, führe regelmäßig neue Tests durch und überwache die Barrierefreiheit kontinuierlich, damit deine Seite dauerhaft konform bleibt

8. Kontaktmöglichkeit für Barrieren

Biete eine einfache Möglichkeit, Barrieren zu melden – zum Beispiel über ein Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse.

Checkliste für die barrierefreie Website nach Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

  1. Alle Inhalte per Tastatur erreichbar
  2. Alternativtexte für alle Bilder und Grafiken
  3. Ausreichende Kontraste und gut lesbare Schriftgrößen
  4. Strukturierte Überschriften und logische Navigation
  5. Barrierefreie Formulare mit Labels und Fehlermeldungen
  6. Kompatibilität mit Screenreadern und Assistenztechnologien
  7. Untertitel für Videos und Audiotranskripte
  8. Keine automatischen Abläufe, die Zeitdruck erzeugen
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Tipp: Wer jetzt in Barrierefreiheit investiert, erfüllt nicht nur die gesetzlichen Vorgaben ( Barrierefreiheitsstärkungsgesetz), sondern verbessert auch die Nutzererfahrung, die Sichtbarkeit bei Google und die Zukunftsfähigkeit der eigenen Website. Barrierefreiheit ist somit ein echter Wettbewerbsvorteil – für alle!

Quellen:
Styleguide der Bundesregierung, Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Barrierefreiheit-Dienstekonsolidierung Bund, Aktion Mensch,Seokratie, Barrierefreies Webdesign, Kulturbanause

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das ab dem 28. Juni 2025 private Unternehmen verpflichtet, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen – darunter viele Websites – barrierefrei anzubieten

Das Gesetz gilt für alle Wirtschaftsakteure, die relevante Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) anbieten, z.B. Online-Shops, Banken oder Reiseportale. Ausgenommen sind private Webseiten, reine B2B-Angebote sowie Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz

Betroffen sind Websites, über die elektronische Dienstleistungen für Endverbraucher angeboten werden – etwa Online-Shops, Buchungsportale oder Kontaktformulare. Auch mobile Anwendungen fallen darunte

Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von Behinderungen. Das umfasst Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit der Inhalte und Funktionen

Die Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA. Dazu gehören z.B. Alternativtexte, Tastaturbedienbarkeit, ausreichende Kontraste und strukturierte Inhalte

Es gibt verschiedene Prüfverfahren und Tools, um die Barrierefreiheit zu testen, etwa WAVE, axe oder den Accessibility-Check in Browsern. Auch spezialisierte Agenturen bieten Audits und Beratung an

Eine eigens eingerichtete Marktüberwachungsstelle in Magdeburg überprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Abmahnungen oder Vertriebsverbote

Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit Abmahnungen, Bußgeldern und Vertriebsverboten rechnen. Die Einhaltung wird stichprobenartig und auf Beschwerde hin kontrolliert

Kleinstunternehmen sind teilweise ausgenommen. Für bestimmte Selbstbedienungsterminals gelten längere Übergangsfristen – sie dürfen bis spätestens 2040 weiter betrieben werden

Barrierefreie Websites sind nicht nur gesetzeskonform, sondern bieten auch Vorteile für Suchmaschinenoptimierung (SEO): Sie sind besser strukturiert, für Suchmaschinen leichter verständlich und erreichen eine größere Zielgruppe. Das verbessert die Sichtbarkeit und Nutzererfahrung.